Kathie Schröder

Rechtsanwältin Kathie Schröder, Jahrgang 1973. Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen, Referendariat im OLG-Bezirk Frankfurt am Main, u.a. Tätigkeit bei einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei. Seit 2002 als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main in der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Günter Dörr & Partner mit Schwerpunkt Strafrecht, Strafverteidigung tätig. Seit Dezember 2007 arbeitet sie als Rechtsanwältin in der Kanzlei Knierim & Kollegen Rechtsanwälte, ab 2009 als Partnerin der Sozietät, auf den Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts, Außenwirtschaftsstrafrechts, Arzt- und Arzneimittelstrafrechts sowie im Steuerstrafrecht. Seit 2007 ständige Mitarbeiterin des C.H. Beck-Fachdienstes Strafrecht.

Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein, Wirtschaftstrafrechtliche Vereinigung WisteV

Erreichbarkeit:

Rechtsanwältin Kathie Schröder
Wallstr. 1, D - 55122 Mainz

Telefon: 06131-90 65 500
Telefax: 06131-90 65 599
eMail: schroeder@knierim-rechtsanwaelte.de

Veröffentlichungen (Auswahl):

Schröder, Anm. zu BGH: Erhöhter Begründungsaufwand nötig, um bei Überschreitung der 100.000 Euro-Grenze einen besonders schweren Fall des § 370 III AO zu verneinen, Beschluss v. 05.05.2011 - 1 StR 116/11, Beck FD-StrafR 2011, 319586

Schröder, Anm. zu BGH: Ärztliche Aufklärungspflicht umfasst insbesondere wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden („Zitronensaft“), Urteil v. 22.12.2010 - 3 StR 239/10, Beck FD-StrafR 2011, 315370

Schröder, Anm. zu OLG Braunschweig: Passive Bestechung im geschäftlichen Verkehr ist auch gegenüber Vertragsärzten möglich, wenn der Nachweis einer Unrechtsvereinbarung gelingt, Beschluss v. 23.02.2010 - Ws 17/10, Beck FD-StrafR 2010, 301355

Schröder, Anm. zu BGH: Rechtsprechung zur Rügeverkümmerung ist grundsätzlich auch bei mangelhaft protokolliertem Selbstleseverfahren anwendbar, Beschluss v. 28.01.2010 - 5 StR 169/09, Beck FD-StrafR 2010, 299738

Schröder, Anm. zu BGH: Grenze der Rügeverkümmerung, Beschluss v. 08.07.2009 - 2 StR 54/09, Beck FD-StrafR 2009, 286232

Schröder, Anm. zu BGH: In der Abrechnung einer Gebühr liegt konkludent die Erklärung, dass sie auf einer zutreffenden Berechnungsgrundlage beruht, Beschluss v. 09.06.2009 - 5 StR 394/08, Beck FD-StrafR 2009, 284864

Schröder, Anm. zu BGH: Der Begriff der konkreten Vermögensgefährdung beschreibt das Tatbestandsmerkmal des Vermögensschadens nur unzureichend und ist entbehrlich, Beschluss v. 18.02.2009 - 1 StR 731/08, Beck FD-StrafR 2009, 278858

Schröder, Anm. zu BVerfG: Die Annahme einer schadensgleichen Vermögensgefährdung als Nachteil i.S.d. Untreuetatbestandes verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot, Beschluss v. 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07, Beck FD-StrafR 2009, 281503

Schröder, Anm. zu BGH: Für die Bestimmung des Tatbeendigungszeitpunkts eines Bestechungsdelikts kommt es auf die jeweils letzte Handlung zur Erfüllung der Unrechtsvereinbarung an, Urteil v. 19.06.2008 - 3 StR 90/08, Beck FD-StrafR 2008, 265157

Schröder, Anm. zu BGH: Billigende Inkaufnahme eines Vermögensnachteils durch pflichtwidriges Eingehen von Risiken für fremdes Vermögen – Abgrenzung zu den Feststellungen im «Kanther/ Weyrauch Urteil», Beschluss v. 20.03.2008 - 1 StR 488/07, Beck FD-StrafR 2008, 259986

Schröder, Anm. zu BGH: Eine tabellarische Geschädigtenliste kann der Umgrenzungs- und Informationsfunktion einer Anklage genügen, Beschluss v. 19.02.2008 - 1 StR 596/07, Beck FD-StrafR 2008, 256329